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Wer sich gegen Ungerechtigkeiten im Hartz IV System zur Wehr setzt, wird sicherlich in die Lage versetzt werden, vor einem Sozialgericht zu klagen. Die Chancen stehen hierbei nicht schlecht: Laut Auswertungen der Sozial-, und Landessozialgerichte bekommen Kläger in sog. Hartz IV Verfahren in 50 Prozent der eingereichten Klagen volles oder teilweises Recht zu gesprochen. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie eine Klage bei einem Sozialgericht eingereicht wird.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Folgende Reihenfolge gilt
Anträge
Vergleich
Aufschiebende Wirkung
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH)
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